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   SG Magdeburg, 11.11.2015 - S 4 AL 37/12   

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https://dejure.org/2015,45068
SG Magdeburg, 11.11.2015 - S 4 AL 37/12 (https://dejure.org/2015,45068)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 11.11.2015 - S 4 AL 37/12 (https://dejure.org/2015,45068)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 11. November 2015 - S 4 AL 37/12 (https://dejure.org/2015,45068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 44 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 20.12.2011, § 45 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 21.12.2008, § 81 SGB 3 vom 20.12.2011, § 77 SGB 3 vom 21.12.2008, § 53 SGB 3 vom 24.12.2003
    Berufliche Eingliederung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget - Notwendigkeit - konkrete Beschäftigungsaufnahme - keine Anwendung der Rechtsprechung zur Mobilitätshilfe - Förderzweck - Anwendung der Grundsätze der beruflichen Weiterbildung - Verbesserung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Förderung zur beruflichen Eingliederung aus dem Vermittlungsbudget bzgl. Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses; Recht der sog. Mobilitätshilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 26/07 R

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe

    Auszug aus SG Magdeburg, 11.11.2015 - S 4 AL 37/12
    Dies war nicht mehr der Fall, wenn der Antragsteller die Beschäftigung ohnedies aufnehmen wollte (BSG zu § 53 SGB III a.F., Urteil vom 21. Januar 2009, B 7/7a AL 26/07 R, juris, m.w.N.).

    Die Mobilitätshilfen sollten einen finanziellen Anreiz bieten, ohne dass es darauf ankam, ob die Leistung für eine Eingliederung notwendig war (BSG, Urteil vom 21. Januar 2009, a.a.O.).

    Ebenso wie die Förderung einer beruflichen Weiterbildung formuliert die Förderung aus dem Vermittlungsbudget als Förderzweck die Eingliederung (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser Formulierung BSG, Urteil vom 21. Januar 2009, a.a.O., Rn. 15, juris; ebenso Bieback, in: Gagel, SGB II/SGB III, § 44 SGB III, Rn. 32).

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus SG Magdeburg, 11.11.2015 - S 4 AL 37/12
    Das Gericht darf nur prüfen, ob die Verwaltungsentscheidung unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten in einer dem Sachverhalt angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist (zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 3. Juli 2003, B 7 AL 66/02 R, juris, m.w.N. aus der Rspr.).

    Der Kläger verfügte über eine mehrjährige Berufserfahrung als Boden- und Parkettleger und war im Zeitpunkt der Einstellungszusage des Arbeitgebers noch nicht vier Monate arbeitslos (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 3. Juli 2003, a.a.O., wonach eine dreimonatige Arbeitslosigkeit noch nicht als Nachweis für aussichtlose Vermittlungsbemühungen ausreichend ist).

  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 49/80

    Arbeitslos iS des § 44 Abs 2 Nr 1 AFG - Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme -

    Auszug aus SG Magdeburg, 11.11.2015 - S 4 AL 37/12
    Dies ist beispielsweise anzunehmen, wenn die Arbeitslosigkeit in absehbarer, angemessener Zeit durch Vermittlung einer dem Beruf des Antragstellers entsprechenden, berufsnahen oder gleichwertigen Tätigkeit beendet werden kann (BSG, Urteil vom 23. Juni 1981, 7 RAr 49/80, juris, m.w.N. aus der Rspr.).
  • SG Magdeburg, 27.10.2023 - S 47 AL 47/18

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget der

    Vorauszusetzen bleibt zumindest, dass die Förderung kausal für die Integration sein muss, also die Eingliederung nicht, nicht in dieser Weise oder nicht so schnell erreicht worden wäre (sog. notwendige Bedingung) (BeckOGK/Bieback, SGB III, Stand 1. Mai 2020, § 44 Rn. 32-33a; SG Magdeburg, Urteil vom 11. November 2015 - S 4 AL 37/12 - Rn. 26, juris).

    Folglich durfte die Beklagte in die Entscheidung einbeziehen, dass der Kläger erst weit über zwei Jahre nach der Beschäftigungsaufnahme die Antragsunterlagen eingereicht hat (vgl. SG Magdeburg, Urteil vom 11. November 2015 - S 4 AL 37/12 -, Rn. 27 - 28, juris).

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